Mit Urteil vom 21.03.2024 (BGH, Az. III ZR 70/23) hat der deutsche Bundesgerichtshof die Pflichten von Anlagevermittlern bei der Vermittlung von Kapitalanlagen präzisiert.
Auch aus dem Ausland lohnt sich ein Blick auf die Argumente des BGH. In kapitalmarkt‑ und haftungsrechtlichen Fragestellungen – insbesondere bei der Anlagevermittlung, Plausibilitätsprüfung und Aufklärungspflicht – blickt der österreichische Oberste Gerichtshof (OGH) seit Jahren regelmäßig auf die Rechtsprechung des BGH.